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Gilt eine Untervermietung als Weitergabe der Wohnung?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Untermieter, Vermieter
Ja. Als Weitergabe gilt jede Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten, ob gegen Entgelt oder unentgeltlich. Eine Untervermietung fällt jedenfalls darunter.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Unter "Weitergabe" im Sinne dieser Gesetzesstelle ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung zu verstehen, sohin auch und gerade eine Untervermietung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Nebenabrede über Untervermietung

Wird im Mietvertrag vereinbart, dass Sie die Wohnung zur Gänze untervermieten oder weitergeben dürfen, ist das keine ungewöhnliche Nebenabrede.

günstig für Mieter Untermiete statt Abtretung im Zweifel

Im Zweifel liegt nur eine Untervermietung vor. Gibt ein Mieter den Gebrauch der Sache weiter, verfügt er damit über den Gegenstand und nicht über sein Mietrecht selbst. Eine Abtretung des Bestandrechts wird deshalb im Zweifel nicht angenommen.

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