Gilt eine Untervermietung als Weitergabe der Wohnung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Weitergabe iSd § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG geht es um die Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte, also um den tatsächlichen Vorgang des Verlassens der Wohnung durch den Mieter und deren Übernahme durch einen Dritten, die zu keiner Änderung der Parteien des bestehenden Mietvertrages führt. Dieser Vorgang muss vom Willen der Parteien, vor allem des die Wohnung verlassenden Mieters, umfasst sein.OGH 3 Ob 129/13m, 21.08.2013
- Die Entgeltlichkeit der Weitergabe ist aber nur für den zweiten Tatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 MRG wesentlich.OGH 5 Ob 209/08h, 21.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 8 Ob 68/20p, 23.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 113/20h, 21.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 105/18a, 24.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 189/17w, 29.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird im Mietvertrag vereinbart, dass Sie die Wohnung zur Gänze untervermieten oder weitergeben dürfen, ist das keine ungewöhnliche Nebenabrede.
Im Zweifel liegt nur eine Untervermietung vor. Gibt ein Mieter den Gebrauch der Sache weiter, verfügt er damit über den Gegenstand und nicht über sein Mietrecht selbst. Eine Abtretung des Bestandrechts wird deshalb im Zweifel nicht angenommen.