Bleibt der günstige Mietzins auch beim zweiten Eintritt?
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Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 8/24y, 16.04.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 46 · Hauptmietzins bei Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag über eine Wohnung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei alten, vor dem Mietrechtsgesetz geschlossenen Verträgen soll der Mietzins grundsätzlich unverändert bleiben, auch wenn Angehörige in den Vertrag eintreten. Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn ausschließlich Angehörige außerhalb des engsten Familienkreises eintreten oder wenn die nahen Angehörigen später wegfallen, etwa durch Auszug oder Volljährigkeit. Nur in diesem Sonderfall darf der Vermieter eine Anhebung verlangen.
Nein. Der Vermieter darf den Hauptmietzins nach dieser Bestimmung nur anheben, wenn jemand kraft Gesetzes in den Mietvertrag eintritt, etwa nahe Angehörige. Wurde das Mietrecht dagegen aufgrund eines im Vertrag vereinbarten Rechts zur Weitergabe übertragen, besteht kein Recht auf Anhebung.