Darf der Vermieter kündigen, weil er das Haus verkaufen will?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eine Mietvertragsklausel, welche nach dem Wortlaut dem Vermieter die Möglichkeit der Beendigung des Bestandverhältnisses bei Begründung von Wohnungseigentum einräumt, ist unzulässig, weil damit der Kündigungsschutz unterlaufen würde.OGH 6 Ob 81/09v, 18.12.2009
- Hier: Ein ganz bestimmter Fall von Eigenbedarf wäre eine schon anlässlich der Vermietung ernstlich in Erwägung gezogene Veräußerung der Liegenschaft.OGH 8 Ob 609/90, 12.07.1990
- Ebenso ein Objekt mit zwei selbständigen Wohnungen.OGH 7 Ob 657/88, 20.10.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070712 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der bloße Versuch, eine Wohnung gewinnbringend zu veräußern, ist für sich allein noch kein wichtiger Kündigungsgrund. Der Versuch allein genügt dafür nicht.
Ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Der allgemeine Kündigungsgrund hat nicht die Aufgabe, fehlende Merkmale der im Gesetz aufgezählten Kündigungsgründe zu ersetzen. Er greift nur, wenn anstelle des fehlenden Merkmals so gewichtige zusätzliche Umstände vorliegen, dass der gesamte Sachverhalt den aufgezählten Kündigungsgründen an Wichtigkeit gleichkommt.