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Kann mein Vermieter das Kündigungsrecht an jemanden abtreten?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Käufer, Hauseigentümer
Nein. Das Recht, den Mietvertrag aufzukündigen, ihn vorzeitig aufzulösen oder von einem unbefugten Benützer die Räumung zu verlangen, gehört untrennbar zu den Rechten des Bestandgebers. Es kann daraus nicht herausgelöst und für sich allein übertragen werden. Verkauft der Eigentümer das Haus, geht der Räumungsanspruch aus dem Eigentum aber auf den Erwerber über.

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Ständige Rechtsprechung seit 1924, zuletzt bestätigt am 07.04.2020 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1924)

Das Recht, den Mietvertrag aufzukündigen bzw. seine vorzeitige Auflösung oder die Räumung des Objektes von einem unbefugten Benützer zu fordern, ist ein unabdingbarer und nicht abtretbarer Teil der Rechte des Bestandgebers, das aus dem Komplex dieser Rechte nicht herausgenommen und abgesondert übertragen werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010335 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Abtretung von Mietrechten

Nein. Ein Mietvertrag bringt Ihnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten; beide bilden ein einheitliches Ganzes, von dem sich die Rechte nicht abtrennen lassen. Eine Vereinbarung mit einem Dritten über die Abtretung der Mietrechte wirkt gegenüber dem Vermieter nur, wenn dieser zustimmt und der Dritte auch in die Pflichten eintritt. Das gilt auch für eine Übertragung im Scheidungsvergleich.

günstig für Vermieter Räumungsklage des Vermieters

Ja. Mit der Räumungsklage macht der Vermieter seinen Anspruch auf Rückgabe des Mietgegenstands geltend. Die Auflösung des Mietverhältnisses kann schon vorher erfolgt sein, sie kann aber auch erst in der Klage selbst erklärt werden.

Verwandte Fragen

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