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Zählen Zulagen mit, wenn im Vertrag von Bezügen die Rede ist?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ja. Spricht Ihre Dienstordnung von Bezug oder Bezügen, sind damit alle Zulagen und Sonderzahlungen erfasst, auch Sozialzulagen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 21.11.2022 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1984)

Der Begriff des "Bezuges" bzw der "Bezüge" in §§ 17, 25 DB der ÖNB umfaßt alle Zulagen und Sonderzahlungen, also auch die Sozialzulagen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070792 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

DB der ÖNB §17; DB der ÖNB §25

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Zusatzpension und anrechenbare Zulagen

Wenn sich Ihre Zusatzpension nach dem zuletzt bezogenen Monatsbezug ohne sonstige Zulagen richtet, zählen nur die festen Bestandteile Ihres Gehalts. Zulagen, die sich schon aus Ihrer Einstufung ergeben, werden mitgerechnet. Zulagen, die von wechselnden Umständen abhängen, bleiben außer Betracht.

günstig für Arbeitgeber Begriff des Monatsentgelts im Dienstrecht

Im Recht der Vertragsbediensteten bedeutet Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung. Gemeint ist der Hauptbezug samt bestimmten dazugehörenden Zulagen. Die übrigen Entlohnungen und Nebengebühren stehen daneben.

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