Was zählt bei Vertragsbediensteten zum Monatsentgelt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berechnung der Abfertigung nach § 32 Abs 4 der VBO der Stadt Linz ohne Sonderzahlungen.OGH 8 ObA 21/23f, 24.05.2023
- Hier: Berechnung der Abfertigung nach § 120 Abs 9 Sbg Gem‑VBG 2001 iVm § 61 Sbg Gem‑VBG 2001.OGH 9 ObA 101/21z, 20.10.2021
- Hier: Bei Berechnung der Abfertigung auf Basis des nach § 213 Stmk L-DBR zuletzt bezogenen Monatsentgelts sind weder die Erschwernis- und Gefahrenzulage noch Sonderzahlungen zugrundezulegen. (T9a) - Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen BeisatznummerOGH 8 ObA 45/19d, 29.08.2019
- Hier: § 147 iVm § 190 Abs 4 Stmk L-DBR.OGH 9 ObA 143/06d, 28.03.2007
- Diese Unterscheidung wird (vgl § 37 Abs 2 VBG und insbesondere § 45 VBG) auch für den Bereich der Vertragslehrer aufrecht erhalten. Ausgehend von dieser Unterscheidung ist § 49 Abs 3 VBG auch dahin auszulegen, dass jedenfalls das Ergebnis der Berechnung des Durchschnittes der letzten 24 Kalendermonate nicht das Monatsentgelt im Sinne des § 8a VBG überschreiten darf, weil es insoweit als Mehrdienstleistung anzusehen ist und nicht mehr unter den Begriff des Monatsentgeltes fällt.OGH 8 ObA 188/02h, 29.08.2002
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- Dem VBG liegt grundsätzlich die Unterscheidung von normalem Monatsentgelt und der Abgeltung von Überstunden (Mehrdienst) zu Grunde. Aus § 8a VBG lässt sich im Sinne der ständigen Judikatur ableiten, dass der Ansatz für die Berechnung in § 35 VBG "Monatsentgelt und Kinderzulage" eben diese Zulagen nicht enthält.OGH 8 ObA 188/02h, 29.08.2002
- Hier: Nachtdienstzulage - verneint.OGH 9 ObA 194/99s, 13.10.1999
- Hier: § 8a Steiermärkisches LVBG.OGH 9 ObA 194/99s, 13.10.1999
- Die §§ 8a Abs 2 und 22 Abs 1 VBG stellen bezüglich der Sonderzahlungen und der Jubiläumszuwendung auf diesen Begriff des Monatsentgeltes ab.OGH 8 ObA 134/97g, 29.01.1998
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 62/91, 08.05.1991
- Hier: § 3 Abs 3 der Wr BesoldungsO 1967.OGH 9 ObA 62/91, 08.05.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 8 ObA 21/23f, 24.05.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 101/21z, 20.10.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 45/19d, 29.08.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 23/17y, 28.02.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Legt eine Dienstordnung nicht fest, was unter Monatsentgelt zu verstehen ist, gilt der weite arbeitsrechtliche Entgeltbegriff. Dann zählen alle Entgeltarten wie Zulagen, Provisionen und Prämien dazu. Auch geleistete Sonderzahlungen fließen in die Berechnung der Abfertigung ein.
Ja. Zum Monatsbezug gehört alles, was Sie als Gegenleistung für einen Monat Arbeit bekommen, also auch Überstundenentgelt. Auch Leistungen, die nur einmal im Jahr ausbezahlt werden, zählen dazu. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern wofür gezahlt wird.