Kann mir der Vermieter nur den Keller oder die Garage wegnehmen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070833 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 34/16k, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 31 · Teilkündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Werden geschützte Räume gemeinsam mit nicht geschützten Räumen in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, kann der Vermieter den Vertrag insgesamt nur aus wichtigen Gründen kündigen. Er kann die nicht geschützten Räume also nicht getrennt frei kündigen.
Ja. Erwerben Sie als Mieter das Eigentum am Hauptgegenstand, erlischt das Mietverhältnis nur für diesen Teil. Der Kündigungsschutz für den mitgemieteten Nebengegenstand bleibt bestehen, selbst wenn dieser bei einer neuen Vermietung für sich allein keinem Kündigungsschutz unterliegen würde.