Zum Inhalt springen

Was kann ich tun, wenn ich im Mutterschutz entlassen werde?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmerinnen, Schwangere, Mütter, Arbeitgeber
Eine nach dem Mutterschutzgesetz unzulässige Entlassung beendet das Arbeitsverhältnis nicht, es besteht von selbst weiter. Sie müssen dafür nichts erklären. Sie können die Entlassung aber auch hinnehmen und stattdessen Ersatzansprüche fordern; haben Sie sich einmal in eine Richtung erklärt, sind Sie daran gebunden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß eine nach § 12 MuttSchG unzulässige Entlassung das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Es bedarf keiner Erklärung der Arbeitnehmerin, am Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses festzuhalten; dieses besteht vielmehr ex lege fort. Es unterliegt jedoch der Entscheidung der Arbeitnehmerin, die unberechtigte Entlassung hinzunehmen und die daraus resultierenden Ersatzansprüche geltend zu machen, oder auf dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu bestehen. Hat sie sich jedoch in der einen oder anderen Richtung erklärt, so ist sie daran gebunden. (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070860 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

MuttSchG §12

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Mutterschutz im Probearbeitsverhältnis

In der Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen sofort beenden. Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz greift hier nicht, weil er dem Zweck der Probezeit widersprechen würde. Sie müssen daher in der Probezeit mit einer sofortigen Auflösung rechnen.

günstig für Arbeitgeber Wirkung der ungerechtfertigten Entlassung

Ja. Auch eine ungerechtfertigte Entlassung beendet das Dienstverhältnis. Anders ist es nur bei Dienstverhältnissen mit besonderem Kündigungs- oder Entlassungsschutz: Dort bleibt das Dienstverhältnis trotz der unberechtigten Entlassung aufrecht.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Unbegründete Entlassung im Mutterschutz
Arbeitsrecht · Kündigungsentschädigung statt Bestandschutz
Arbeitsrecht · Entlassung während des Mutterschutzes
Arbeitsrecht · Wahlrecht bei besonderem Kündigungsschutz
Arbeitsrecht · Ungerechtfertigte Entlassung behinderter Arbeitnehmer