Endet mein Arbeitsverhältnis auch bei einer ungerechtfertigten Entlassung?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 15.12.2021 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da somit das freie Kündigungsrecht des Dienstgebers eingeschränkt ist, beendet - sofern auch kein Kündigungsgrund iSd § 42 Abs 2 des Gesetzes über das Dienstrecht der Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien verwirklicht ist - die unberechtigte Entlassung des Dienstnehmers das Dienstverhältnis nicht.OGH 9 ObA 80/05p, 16.12.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029163 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 ObA 102/21x, 15.12.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einem begünstigten behinderten Arbeitnehmer beendet eine ungerechtfertigte Entlassung das Arbeitsverhältnis nicht. Andernfalls könnte der besondere Kündigungsschutz umgangen werden.
Eine ungerechtfertigte Entlassung gilt als Kündigung, wenn der geltend gemachte Grund zumindest einen Kündigungsgrund darstellt. Ob dieser dem Entlassungsgrund genau entspricht, ist nicht entscheidend. Liegt auch kein Kündigungsgrund vor, ist die Entlassung unwirksam.