Endet mein Job, wenn die Entlassung ungerechtfertigt war?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 22.03.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist naheliegend, diesen Ansatz auf die unbegründete Ruhestandsversetzung zu übertragen.OGH 9 ObA 19/03i, 21.01.2004
- Soweit ein Behinderter zufolge seiner Behinderung nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung in dem Ausmaß zu erbringen wie ein voll einsatzfähiger Arbeitnehmer, darf auf ihn nicht derselbe Beurteilungsmaßstab angelegt werden; diese Beurteilung kann auch im Falle der Nichtbefolgung einer Dienstanweisung gelten, sofern der Dienstnehmer zufolge seiner Behinderung nicht in der Lage ist, die Dienstanweisung zu befolgen.OGH 9 ObA 256/00p, 08.11.2000
- Auch wenn sich der besondere Entlassungsschutz für Behinderte darin erschöpft, dass eine Entlassung ohne Entlassungsgrund jedenfalls unwirksam ist und eine Einschränkung der gesetzlichen Entlassungsgründe nicht stattfindet, kann bei Prüfung der Relevanz der geltend gemachten Entlassungsgründe der sich insbesondere aus den Bestimmungen der §§ 3, 6 Abs 1, 7, 8 und 15 BEinstG ergebende, für die Behinderten entwickelte Schutzzweck nicht zur Gänze außer Acht gelassen werden.OGH 9 ObA 256/00p, 08.11.2000
- Hier: § 45 VBO Wien.OGH 9 ObA 12/99a, 17.03.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 15.
- OGH 8 ObA 70/23m, 22.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 93/21y, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 47/18x, 28.08.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
BEinstG §8 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch eine ungerechtfertigte Entlassung beendet das Dienstverhältnis. Anders ist es nur bei Dienstverhältnissen mit besonderem Kündigungs- oder Entlassungsschutz: Dort bleibt das Dienstverhältnis trotz der unberechtigten Entlassung aufrecht.
Ja. Wenn Sie sich nach einer ungerechtfertigten Entlassung dafür entscheiden, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, sind Sie daran gebunden. Verweigern Sie danach die Arbeit, setzen Sie damit selbst einen Entlassungsgrund.