Wie lange kann ich beim Bauvertrag eine Überzahlung zurückfordern?
günstig für Auftragnehmer betrifft Auftraggeber, Auftragnehmer, Bauherr, Unternehmer
Haben Sie die ÖNorm B 2110 vereinbart, gilt für die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge eine kürzere Frist als die gesetzliche Verjährungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückforderung ausgeschlossen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Zweck der in der ÖNorm B 2110 enthaltenen Verkürzung der Frist für die Rückforderung von Überzahlungen ist, die gesetzliche Verjährungsfrist für grundlos erbrachte Zahlungen abzukürzen; eine Rückforderung nach Ablauf der Frist ist daher ausgeschlossen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auch wenn der Auftragnehmer über die Veränderung der Preisumrechnungsgrundlagen nicht informieren muss, hat er nach Punkt2.5.4 der ÖNORM B2111 die Preisumrechnung vorzunehmen, ohne dass der Auftraggeber dies zuvor ausdrücklich begehren müsste. Der Auftraggeber kann-sollte eine entsprechende Umrechnung zu seinen Gunsten nicht erfolgt sein-den entsprechenden Betrag bei Zahlung und unter Bekanntgabe des Grundes für die Reduktion abziehen oder-sollte er die nach der Vereinbarung überhöhte Schlussrechnung bezahlt haben-die Überzahlung nachträglich in der in den ÖNORMenA2060 und B 2110 vorgesehenen Fristen geltend machen.OGH 6 Ob 151/05g, 25.08.2005
- Der Zweck dieser Bestimmung ist, die Rechtslage bei Bauprojekten mit zumeist hohen Auftragssummen möglichst innerhalb kurzer Frist zu klären.OGH 1 Ob 115/05a, 02.08.2005
- Hier: ÖNorm A 2060.OGH 6 Ob 566/95, 22.08.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070866 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 117/19w, 27.11.2019, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
ÖNorm B 2110 allg; Önorm B 2110 Pkt2.29.3
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