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Wie lange kann ich beim Bauvertrag eine Überzahlung zurückfordern?

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Haben Sie die ÖNorm B 2110 vereinbart, gilt für die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge eine kürzere Frist als die gesetzliche Verjährungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückforderung ausgeschlossen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Zweck der in der ÖNorm B 2110 enthaltenen Verkürzung der Frist für die Rückforderung von Überzahlungen ist, die gesetzliche Verjährungsfrist für grundlos erbrachte Zahlungen abzukürzen; eine Rückforderung nach Ablauf der Frist ist daher ausgeschlossen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070866 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

ÖNorm B 2110 allg; Önorm B 2110 Pkt2.29.3

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