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Verliere ich Nachforderungen, wenn ich die gekürzte Schlusszahlung annehme?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftragnehmer, Auftraggeber, Bauunternehmer, Handwerker
Ja, wenn Ihr Vertrag diese Regeln der ÖNORM enthält. Nehmen Sie eine vom Auftraggeber gekürzte Schlusszahlung ohne Vorbehalt an, können Sie den gekürzten Betrag später nicht mehr fordern. Der Vorbehalt muss schriftlich sein, die Ansprüche erkennbar bezeichnen und innerhalb der vorgesehenen Frist erklärt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (20 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1995)

Zur Auslegung der ÖNorm A 2060 (2.13.2) "Annahme der Zahlung, Vorbehalt".

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070863 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Genannte Normen

ÖNorm A 2060 allg; ÖNorm B 2110 allg; ÖNorm B2110 Punkt 5.30.2; ÖNorm B 2117 allg

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