Ist meine Erfindung neu, obwohl Teile davon bekannt sind?
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Dass einzelne Bestandteile schon vorher bekannt waren, nimmt der Erfindung nicht die Neuheit. Eine Erfindung kann auch darin liegen, dass bekannte Einrichtungen auf besondere Weise verwendet oder mit neuen verbunden werden, um ein technisches Problem zu lösen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Wenn einzelne Elemente des Inhalts der Erfindung bereits vorher bekannt waren, so bedeutet dies noch keineswegs, dass die Erfindung selbst nicht mehr als neu im Sinn des PatG angesehen werden könnte. Eine Erfindung kann auch darin bestehen, dass bereits bekannte Einrichtungen durch eine besondere Art ihrer Verwendung oder durch Verbindung mit noch unbekannten Einrichtungen dazu verwendet werden, ein technisches Problem zu lösen. (Mehrschichtenski)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bisher durch den Stand der Technik nicht verwirklichte Vorteile stehen der Annahme einer erfinderischen Tätigkeit nicht entgegen, wenn die neue Lehre zu einer vorteilhaften Kombination bereits bekannter Maßnahmen führt.OGH 4 Ob 80/18w, 11.06.2018
- Die erfinderische Tätigkeit einer Neuentwicklung fehlt nicht schon dann, wenn der Fachmann aufgrund des Standes der Technik zu ihr gelangen hätte können, sondern erst, wenn er sie aufgrund eines hinreichenden Anlasses in Erwartung einer Verbesserung oder eines Vorteils auch tatsächlich vorgeschlagen hätte (could‑would‑approach).OGH 17 Ob 4/11d, 12.04.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071157 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 4 Ob 35/25p, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 36/25k, 31.07.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
PatG 1970 §1; PatG 1970 §3 Abs1
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