Prüft das Gericht selbst, ob mein Patent zu Recht besteht?
günstig für Patentinhaber betrifft Patentinhaber, Erfinder, Mitbewerber, Unternehmer
Ob eine Erfindung für einen Fachmann nahelag, richtet sich nach dem Wissen der Fachleute auf diesem Gebiet und ist damit zuerst eine Tatsachenfrage. Dem Gericht im Verletzungsstreit fehlt dafür in der Regel das Fachwissen, weshalb es diese Frage üblicherweise nicht selbst beurteilen kann.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Da sich die Erfindungshöhe am Stand der Technik, also an dem Fachwissen, über das der "Durchschnittsfachmann" auf dem betreffenden Gebiet verfügt, orientiert, ist die Beurteilung, ob sich das eingetragene Patent für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§ 1 Abs 1 PatG), in erster Linie von einer Tatfrage abhängig, deren selbständige Beurteilung als Vorfrage sich aber dem Gericht im Verletzungsstreit schon mangels entsprechenden Fachwissens regelmäßig entziehen wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist eine Tatfrage, ob sich das Patent für den Fachmann in nicht naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.OGH 4 Ob 105/23d, 30.12.2024
- Hier: Kartellverfahren.OGH 16 Ok 8/10, 12.12.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071399 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 4 Ob 35/25p, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 36/25k, 31.07.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
PatG 1970 §156 Abs3
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Prüfung der Patentgültigkeit im Eilverfahren
Wettbewerb · Gleichwertigkeit einer abgewandelten Ausführung
Wettbewerb · Gegenstand der Erfindung und Schutzumfang
Arbeitsrecht · Auskunft über die Vergütung einer Diensterfindung
Wettbewerb · Abwägung bei der Patentauslegung