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Prüft das Gericht selbst, ob mein Patent zu Recht besteht?

günstig für Patentinhaber betrifft Patentinhaber, Erfinder, Mitbewerber, Unternehmer
Ob eine Erfindung für einen Fachmann nahelag, richtet sich nach dem Wissen der Fachleute auf diesem Gebiet und ist damit zuerst eine Tatsachenfrage. Dem Gericht im Verletzungsstreit fehlt dafür in der Regel das Fachwissen, weshalb es diese Frage üblicherweise nicht selbst beurteilen kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Da sich die Erfindungshöhe am Stand der Technik, also an dem Fachwissen, über das der "Durchschnittsfachmann" auf dem betreffenden Gebiet verfügt, orientiert, ist die Beurteilung, ob sich das eingetragene Patent für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§ 1 Abs 1 PatG), in erster Linie von einer Tatfrage abhängig, deren selbständige Beurteilung als Vorfrage sich aber dem Gericht im Verletzungsstreit schon mangels entsprechenden Fachwissens regelmäßig entziehen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071399 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Genannte Normen

PatG 1970 §156 Abs3

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