Kann ich nach dem Vergleich mehr Geld für meine Erfindung fordern?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinn des § 10 PatG liegt nicht erst dann vor, wenn unvorhergesehene Entwicklungen eintreten. Es genügt vielmehr, wenn diese schon seinerzeit bestehenden, ein Missverhältnis der Leistungen begründenden Verhältnisse erst nachträglich bewiesen werden können, wobei es auch keine Rolle spielt, ob der Dienstnehmer schon damals von den sich erst später herausstellenden Auswirkungen seiner Erfindung überzeugt gewesen sein mag. Der Sinn der Bestimmung des § 10 PatG liegt gerade darin, dass die Vergütung, die unter der Annahme abweichender Verhältnisse geringer als gebührend festgelegt worden ist, ihrem wahren Wert entsprechend nachträglich honoriert werden soll.OGH 9 ObA 39/08p, 04.08.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034929 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 20/16y, 28.03.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Pauschale für die Zukunft können nur Sie und der Arbeitgeber vertraglich vereinbaren. Ein Gericht kann sie nicht durch Urteil festlegen.
Nein, wenn der Vergleich Ihre Entgeltansprüche durch eine ganz andersartige Leistung ersetzt hat. Die frühere Verpflichtung hat damit zu bestehen aufgehört. Auch wenn der Vergleich dann nicht vollständig erfüllt wird, können Sie nicht auf die ursprünglichen Ansprüche zurückgreifen.