Zum Inhalt springen

Kann ich nach dem Vergleich mehr Geld für meine Erfindung fordern?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Erfinder
Ja. Haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Vergütung geeinigt, weil man annahm, die Erfindung bringe bestimmte Vorteile nicht, und können Sie später beweisen, dass es diese Vorteile doch gab, liegt darin eine wesentliche Änderung der Verhältnisse. Dann kann die Vergütung neu bemessen werden. Auch eine Klage auf bloße Feststellung hält die Frist auf.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Wird über eine dem Dienstnehmer nach § 5c Abs 1 PatG 1950 gebührende Vergütung für die Überlassung einer Diensterfindung ein Vergleich mit dem Dienstgeber geschlossen und dabei von der Voraussetzung ausgegangen, daß der vom Dienstnehmer behauptete Nutzen der Erfindung in bestimmten Richtungen (Leistungssteigerung, Brennstoffersparnis) nicht angenommen werden könne, liegt die im § 5e Abs 1 PatG 1950 vorausgesetzte wesentliche Änderung der für die Angemessenheit der Vergütung maßgebenden Verhältnisse schon darin, dass der Dienstnehmer nachträglich beweisen kann, der von ihm behauptete Nutzen liege in den bestimmten Richtungen doch vor. Grundsätze für die Bemessung der Vergütung. Feststellungsklagen haben die Wirkung, die Verjährung zu unterbrechen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034929 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Pauschale Erfindervergütung für die Zukunft

Nein. Eine Pauschale für die Zukunft können nur Sie und der Arbeitgeber vertraglich vereinbaren. Ein Gericht kann sie nicht durch Urteil festlegen.

günstig für Arbeitgeber Vergleich statt Entgeltansprüchen

Nein, wenn der Vergleich Ihre Entgeltansprüche durch eine ganz andersartige Leistung ersetzt hat. Die frühere Verpflichtung hat damit zu bestehen aufgehört. Auch wenn der Vergleich dann nicht vollständig erfüllt wird, können Sie nicht auf die ursprünglichen Ansprüche zurückgreifen.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Rechnungslegung bei der Erfindervergütung
Arbeitsrecht · Auskunft über die Vergütung einer Diensterfindung
Arbeitsrecht · Pauschalvergütung für eine Diensterfindung
Arbeitsrecht · Vergütung für eine Diensterfindung
Arbeitsrecht · Zweck der Regeln über Diensterfindungen