Zum Inhalt springen

Zählt meine Erfindervergütung bei der Abfertigung mit?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, Erfinder
Ja, das ist möglich. Auch eine Vergütung für eine Diensterfindung kann ein Entgeltbestandteil sein, der sich auf die Abfertigung auswirkt. Sie bleibt bei der Berechnung also nicht zwingend außer Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 25.07.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Auch eine Diensterfindungsvergütung iSd § 8 Abs 2 PatG kann einen abfertigungswirksamen Entgeltbestandteil darstellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127205 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Diensterfindung und Vorstandsmitglieder

Nein. Die Bestimmungen des Patentgesetzes über Erfindungen von Dienstnehmern gelten nicht für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft. Daran ändert sich auch nichts, wenn ihr Anstellungsvertrag auf das Angestelltengesetz verweist.

günstig für Arbeitgeber Pauschale Erfindervergütung für die Zukunft

Nein. Eine Pauschale für die Zukunft können nur Sie und der Arbeitgeber vertraglich vereinbaren. Ein Gericht kann sie nicht durch Urteil festlegen.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Erfindervergütung und Abfertigung
Arbeitsrecht · Vergütung für Diensterfindungen
Arbeitsrecht · Rechnungslegung bei der Erfindervergütung
Arbeitsrecht · Erfindervergütung nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht · Auskunft über die Vergütung einer Diensterfindung