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Gilt für meine Betriebspension die jeweils neueste Fassung?

betrifft Arbeitnehmer, Pensionist, Arbeitgeber
Die Pensionsordnung der Bundesbahnen ist keine gesetzliche Regel, sondern wird erst durch Ihren Dienstvertrag wirksam. Sie können sich dieser Ordnung auch stillschweigend und in der jeweils geltenden Fassung unterwerfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Die BB-PensionsO 1966 ist eine Vertragsschablone (lex contractus), die erst auf Grund des Dienstvertrages wirksam wird. Zulässige - auch schlüssige - Unterwerfung unter die Bestimmungen dieser PensionsO "in ihrer jeweils geltenden Fassung".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Genannte Normen

BB-PensionsO 1966 allg

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