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Gelten die Dienstvorschriften meines Betriebs wie ein Gesetz?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Die Vorschriften, die das Dienstverhältnis bei den Bundesbahnen regeln, sind trotz ihrer Veröffentlichung keine Gesetze. Sie sind eine Vertragsgrundlage und binden Sie und Ihren Arbeitgeber erst, weil sie durch Ihren Dienstvertrag Vertragsinhalt geworden sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Die für die Gestaltung des ÖBB - Dienstverhältnisses maßgebenden Vorschriften sind - obgleich zum Teil im Bundesgesetzblatt verlautbart - nicht Gesetze, sondern eine ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilende Vertragsgrundlage (Vertragsschablone), welche mit dem Abschluss der jeweiligen Einzeldienstverträge rechtlich wirksam wird und die Vertragspartner dann als lex contractus bindet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052622 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 34.

Genannte Normen

AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §66; AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §67; BBO 1963 allg; DO ÖBB allg; BB-PensionsO allg

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