Kann ein Kollektivvertrag meine Betriebspension nachträglich kürzen?
günstig für Arbeitnehmerbetrifft Arbeitnehmer, Pensionisten, Arbeitgeber, Betriebsrat
Nein. Ein Kollektivvertrag kann nur solche Ansprüche ändern, die selbst aus einem Kollektivvertrag stammen. Ansprüche, die auf Ihrem Einzelvertrag oder auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, sind einer Änderung durch Kollektivvertrag entzogen.
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.05.2016
(4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Die Angelegenheiten, die durch Kollektivvertrag geregelt werden können, sind in § 2 Abs 2 ArbVG taxativ aufgezählt. Regelungen in Angelegenheiten, die in der zitierten Norm nicht aufgezählt sind, haben nicht die Rechtswirkungen eines Kollektivvertrages. Als Grundlage für die die Ansprüche der Kläger betreffende Regelung des Kollektivvertrages kommt nur § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG in Betracht, der den Kollektivvertragsparteien "die Änderung kollektivvertraglicher Rechtsansprüche gemäß Z 2 der aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer" ermöglicht. Somit unterliegen ausschließlich kollektivvertragliche Ansprüche der Regelungsbefugnis der Kollektivvertragspartner, während ein durch Individual- oder Betriebsvereinbarung begründeter Anspruch der kollektivvertraglichen Änderung entzogen ist. Hier: § 88 DO (=Betriebsvereinbarung 1969 der Bank Austria AG) betreffend Ruhestandsansprüche kann nicht durch § 8 Sparkassenkollektivvertrag 1995 wirksam abgeändert werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
Kein Eingriff in einzelvertragliche Pensionsansprüche durch Kollektivvertrag.OGH 8 ObA 78/01f, 30.08.2001
Ja, wenn die Zusage auf einer sogenannten freien Betriebsvereinbarung beruht und diese einen Änderungsvorbehalt enthält. Die Zusage wirkt dann wie ein Angebot des Arbeitgebers an Sie, das diesen Vorbehalt mitträgt. Auch nach Ihrer Annahme sind Änderungen und Verschlechterungen durch eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Belegschaftsvertretung grundsätzlich möglich.
günstig für Arbeitgeber Betriebspension der Sparkassenangestellten
Ja. Für betriebliche Pensions- und Ruhegeldleistungen definitiv gestellter Sparkassenangestellter, die einer Pension nach dem allgemeinen Sozialversicherungsrecht entsprechen sollen, reicht eine Betriebsvereinbarung als Grundlage aus. Der Kollektivvertrag der Sparkassen deckt eine solche Regelung ab.