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Gelten die Dienstvorschriften meines Betriebs als Teil meines Vertrags?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bediensteter
Ja. Dienstordnungen, Besoldungs-, Pensions- und Disziplinarordnungen sind rein privatrechtliche Vertragsvorlagen. Sie werden erst mit dem Abschluss Ihres Einzeldienstvertrags wirksam und binden dann beide Seiten wie ein Vertrag.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.06.2021 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Die DisziplinarO ÖBB 1979 ist, ebenso wie die anderen, für die Gestaltung des Dienstverhältnisses ihrer Bediensteten maßgebenden Vorschriften (Dienstordnung, Besoldungsordnung, Pensionsordnung) eine ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilende Vertragsgrundlage (Vertragsschablone), die mit dem Abschluss der jeweiligen Einzeldienstverträge rechtlich wirksam wird und die Vertragspartner als lex contractus bindet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054759 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 26.

Genannte Normen

DisziplinarO ÖBB 1979 allg

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