Gelten die Dienstvorschriften meines Betriebs als Teil meines Vertrags?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bediensteter
Ja. Dienstordnungen, Besoldungs-, Pensions- und Disziplinarordnungen sind rein privatrechtliche Vertragsvorlagen. Sie werden erst mit dem Abschluss Ihres Einzeldienstvertrags wirksam und binden dann beide Seiten wie ein Vertrag.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.06.2021 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Die DisziplinarO ÖBB 1979 ist, ebenso wie die anderen, für die Gestaltung des Dienstverhältnisses ihrer Bediensteten maßgebenden Vorschriften (Dienstordnung, Besoldungsordnung, Pensionsordnung) eine ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilende Vertragsgrundlage (Vertragsschablone), die mit dem Abschluss der jeweiligen Einzeldienstverträge rechtlich wirksam wird und die Vertragspartner als lex contractus bindet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die verschiedenen Dienstvorschriften, wie etwa Dienstordnungen, Besoldungsordnungen oder Disziplinarordnungen, stellen nach ständiger Judikatur des Obersten Gerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs im Wesentlichen Vertragsschablonen dar, die mit Abschluss des jeweiligen Einzelvertrags rechtlich wirksam werden.OGH 8 ObA 32/07z, 16.01.2008
- Diese Erwägungen treffen grundsätzlich auch auf die mit 1. 1. 1996 (§ 66 Abs 1 AVB) in Kraft getretenen AVB zu, die nunmehr als Vertragsschablone für die einzelnen Dienstverträge dienen.OGH 9 ObA 21/04k, 07.07.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054759 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 26.
- OGH 9 ObA 49/21b, 24.06.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 83/19z, 23.07.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 58/18x, 28.06.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 154/17p, 28.06.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 35/17f, 29.11.2017, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 43/16f, 27.01.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
DisziplinarO ÖBB 1979 allg
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