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Gilt eine Zustellung an meinen Postbevollmächtigten auch für mich?

betrifft Empfänger, Parteien, Konsument
Ja. Die Postvollmacht ist eine besondere Form der Zustellvollmacht. Wird ein Schriftstück Ihrem Postbevollmächtigten zugestellt, wirkt das so, als wäre es Ihnen selbst zugestellt worden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 04.05.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Eine besondere Art der Zustellvollmacht ist die in den §§ 150 ff PO geregelte Postvollmacht. Zustellungen an den Postbevollmächtigten wirken so, als ob sie an die Partei selbst vorgenommen worden wären.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071456 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

PO §150; ZustG §13 Abs2

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