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Darf jemand anderer meine Gerichtspost übernehmen?

betrifft Empfänger behördlicher Schriftstücke, Angehörige, Arbeitnehmer, Parteien eines Verfahrens
Ja, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigt haben. Das kann über die förmliche Postvollmacht geschehen, aber auch auf andere Weise, denn eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben. Eine solche Vollmacht kann sogar stillschweigend erteilt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 04.05.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Eine Bevollmächtigung gemäß § 13 Abs 2 ZustG kann insbesondere durch förmliche Postvollmacht gemäß § 150 PostO, aber auch auf andere Weise erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

PO §150; ZustG 13 Abs2; Post-AGB P.3.3.5; Post-AGB P.3.3.6; Post-AGB P.3.3.7; Post-AGB P.3.3.8; Post-AGB P.3.3.9

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