Ist mein Vertreter der richtige Empfänger für Gerichtsschreiben?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien mit Anwalt
Ist ein Bevollmächtigter bestellt, ist er der Empfänger der Zustellung und nicht bloß eine Ersatzstelle. Die Zustellung an ihn ist rechtswirksam.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
An den zuständigen Bevollmächtigten ist als Empfänger (nicht nur ersatzweise) rechtswirksam zuzustellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zustellung der Ladung zur Parteienvernehmung.OGH 10 Ob 84/14x, 24.02.2015
- Hier: Gemäß § 24 Abs 1 im Außerstreitverfahren.OGH 10 Ob 5/13b, 19.03.2013
- Eine Rechtsmittelentscheidung ist auch dann dem Verfahrenshelfer zuzustellen, wenn das Rechtsmittel nicht von ihm verfasst wurde.OGH 3 Ob 114/05v, 30.06.2005
- Eine Zustellung an die Partei wäre wirkungslos.OGH 7 Ob 135/04k, 28.07.2004
- Ein nach § 64 Abs 1 Z 3 ZPO bestellter Verfahrenshelfer steht einem bevollmächtigten Vertreter gleich.OGH 8 ObA 237/00m, 28.05.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036271 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 194/25b, 29.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 247/18m, 20.02.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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