Wirkt eine Zustellung, wenn ich länger nicht zu Hause bin?
günstig für Empfänger betrifft Empfänger, Parteien, Arbeitnehmer
Nicht ohne weiteres. Zwar können Sie bei der Post verlangen, dass Ihnen einlangende Sendungen nachgeschickt werden. Daraus folgt aber weder eine Pflicht zu dieser Vorsorge noch, dass bei längerer Abwesenheit an der Abgabestelle wirksam zugestellt werden kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.01.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Daraus, dass der Empfänger nach § 205 PO bei seinem bisherigen Abgabepostamt die Nachsendung der für ihn einlangenden Postsendungen verlangen kann, lässt sich weder auf die Pflicht zu dieser Vorsorge und schon gar nicht darauf schließen, dass sonst trotz einer längere Zeit währenden Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle dort eine Zustellung wirksam erfolgen kann.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071470 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 138/18m, 24.01.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
PO §205; ZustG §18
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