Gilt eine Zustellung, wenn ich gerade verreist war?
günstig für Empfänger betrifft Unternehmer, Empfänger, Beklagte, Kläger
Nicht ohne Weiteres. Auch ein Unternehmer muss nicht dafür sorgen, dass an seiner Adresse immer jemand Post übernehmen kann. Auf die Abwesenheit können Sie sich jedenfalls dann berufen, wenn Sie ohnehin rechtzeitig, also noch während der Abholfrist, von der Zustellung erfahren haben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 24.01.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Die Rechtsprechung geht nicht so weit, einem Kaufmann die Berufung auf seine Ortsabwesenheit schon allein deshalb zu verwehren, weil er verpflichtet sei, dafür zu sorgen, dass eine empfangsberechtigte Person an der Abgabestelle anwesend ist. Für die Bejahung einer derartigen Sorgfaltspflicht besteht jedenfalls dann kein Anlass, wenn der Empfänger ohnehin rechtzeitig - das heißt noch während der Abholfrist - vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es finden sich keine gesetzlichen Grundlagen, aus denen sich ein allgemeiner Grundsatz ableiten ließe, es sei im geschäftlichen Verkehr generell von jedem Empfänger zu verlangen, stets auf behördliche Zustellungen gefasst zu sein und für eine Nachsendung oder Vertretung Vorsorge zu treffen, andernfalls die Wirkungen einer wirksamen Zustellung eintreten.OGH 3 Ob 149/08w, 03.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116283 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 138/18m, 24.01.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
ZustG §17
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