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Gilt eine Zustellung, wenn ich gerade verreist war?

günstig für Empfänger betrifft Unternehmer, Empfänger, Beklagte, Kläger
Nicht ohne Weiteres. Auch ein Unternehmer muss nicht dafür sorgen, dass an seiner Adresse immer jemand Post übernehmen kann. Auf die Abwesenheit können Sie sich jedenfalls dann berufen, wenn Sie ohnehin rechtzeitig, also noch während der Abholfrist, von der Zustellung erfahren haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 24.01.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die Rechtsprechung geht nicht so weit, einem Kaufmann die Berufung auf seine Ortsabwesenheit schon allein deshalb zu verwehren, weil er verpflichtet sei, dafür zu sorgen, dass eine empfangsberechtigte Person an der Abgabestelle anwesend ist. Für die Bejahung einer derartigen Sorgfaltspflicht besteht jedenfalls dann kein Anlass, wenn der Empfänger ohnehin rechtzeitig - das heißt noch während der Abholfrist - vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116283 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

ZustG §17

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