Darf mich jemand vertreten, der kein Anwalt ist?
betrifft Konsumenten, Rechtsanwälte, Kammern, Parteien
Ja, wenn er das nicht berufsmäßig tut. Das Vorrecht der Rechtsanwälte erfasst nur die regelmäßige und auf Gewinn gerichtete Vertretung. Wo ein Gesetz Kammern ausdrücklich zur Beratung oder Vertretung berechtigt, geht das vor, selbst wenn dafür ein Entgelt verlangt wird.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Der Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte umfaßt nur die berufsmäßige, also regelmäßige und auf Gewinn gerichtete Parteienvertretung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beurteilung der Gewerbsmäßigkeit durch die Finanzbehörde ist für die Frage des Eingriffs in den Vertretungsvorbehalt irrelevant.OGH 4 Ob 20/13i, 12.02.2013
- Soweit der Gesetzgeber außerhalb der RAO anordnet, dass Kammern in bestimmten Bereichen berechtigt oder verpflichtet sind, Rechtsberatung oder Rechtsvertretung anzubieten, hat dies als spezielle Regelung Vorrang vor dem Rechtsanwaltsvorbehalt des § 8 Abs 2 RAO; dies gilt auch dann, wenn die Beratung oder Vertretung entgeltlich und damit „berufsmäßig“ erfolgt.OGH 4 Ob 67/11y, 19.10.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071721 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 8 Ob 40/24a, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 132/22y, 31.01.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
RAO §8
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