Berät mich das Gericht, wenn ich einen Anwalt habe?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien mit Anwalt
Sind Sie durch einen Anwalt vertreten, muss Ihnen das Gericht die Folgen Ihres Verhaltens nicht erklären. Es muss Sie auch nicht dazu anleiten, bestimmte Anträge zu stellen. Darauf hinzuwirken, dass Sie Ihr Begehren ändern, ist ebenfalls nicht Sache des Gerichts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (43 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Grenzen der Manuduktionspflicht im Anwaltsprozess. Das Gericht hat rechtsfreundlich vertretene Personen nicht über die mit ihren Handlungen oder Unterlassungen verbundenen Rechtsfolgen zu belehren, noch ist es seine Sache, sie zur Stellung bestimmter prozessualer Anträge anzuleiten; es ist weder befugt noch verpflichtet, auf eine Änderung des Klagebegehrens hinzuwirken.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: SchiedsgerichtOGH 18 ONc 3/14g, 13.08.2014
- Eine Anleitungspflicht besteht auch gegenüber anwaltlich vertretenen Parteien, wobei sie ‑ außerhalb des bezirksgerichtlichen und des arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahrens ‑ keine „beratende“ Tätigkeit mitumfasst.OGH 18 ONc 3/14g, 13.08.2014
- Keine Verpflichtung zur Erörterung einer Klageänderung oder -erweiterung.OGH 16 Ok 5/08, 08.10.2008
- § 182 ZPO gilt auch im Anwaltsprozess dahingehend, dass im Rahmen des Vorgebrachten alle entscheidungserheblichen Angaben gemacht und alle nötigen Aufschlüsse gegeben werden.OGH 2 Ob 582/94, 24.11.1994
- Keine Anleitung rechtsfreundlich vertretener Personen bezüglich möglicher Aufrechnungseinreden.OGH 6 Ob 510/82, 21.10.1982
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Keine Verpflichtung zur Belehrung, welche materiellrechtlichen Ansprüche aus einem bestimmten Sachverhalt ableitbar sind.OGH 5 Ob 696/81, 02.03.1982
- VerjährungseinredeOGH 2 Ob 25/81, 12.05.1981
- Die Prozessleitungspflicht geht nicht so weit, dass das Gericht eine anwaltlich vertretene Partei zu Behauptungen zu veranlassen hat, die in deren bisherigen Vorbringen nicht einmal ansatzweise enthalten sind.OGH 1 Ob 542/80, 19.03.1980
- Das Gericht kann der anwaltlich vertretenen Partei die Sorge um ein ausreichendes Vorbringen überlassen (vgl JBl 1957,647).OGH 5 Ob 37/74, 06.03.1974
- Keine Verpflichtung des Richters, nach Art eines Prozessfreundes die Prozesschancen einer Partei abzuwägen und diese bei Verneinung derselben allenfalls zur Klagsrückziehung zu bewegen.OGH 8 Ob 114/72, 13.06.1972
- Keine Anleitung zur Geltendmachung weiterer Klagsgründe oder weiterer Einwendungen.OGH 8 Ob 263/71, 19.10.1971
- Kein Antrag auf Einholung eines Tagzeitgutachtens.OGH 1 Ob 36/67, 03.05.1967
- Mangelnde Konkretisierung von Gegenforderungen.OGH 1 Ob 57/63, 08.05.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037052 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 43.
- OGH 8 Ob 75/25z, 26.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 33/21t, 25.06.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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