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Anderes · Bindung an den Flächenwidmungsplan

Muss ich mich beim Bauen an den Flächenwidmungsplan halten?

betrifft Bauwerber, Grundeigentümer, Gemeinde, Nachbarn
Ja. Der Flächenwidmungsplan ist eine allgemeine Regelung im Rang einer Verordnung und ordnet den Raum der Gemeinde. Jedes Vorhaben, das dieser Ordnung widerspricht, ist unzulässig, und die Bebauungsbestimmungen sind bei allen bewilligungspflichtigen Bauten einzuhalten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Der Flächenwidmungsplan ist ein genereller, auf der Stufe einer Verordnung stehender Verwaltungsakt. Aufgabe der Flächenwidmungspläne ist, den Gemeinderaum zu ordnen. Jedes Vorhaben, das mit dieser Ordnung im Widerspruch steht, muss als unzulässig angesehen werden. Die Bebauungsbestimmungen sind grundsätzlich bei allen bewilligungspflichtigen Bauführungen einzuhalten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071765 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

AHG §1 Cd7; ROG allg

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