Darf ich mich auf die Baulandwidmung meines Grundstücks verlassen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Bauherren, Käufer, Grundeigentümer, Gemeinde
Ja. Die Raumordnungsgesetze schützen auch die Eigentümer der Grundstücke und ihre Rechtsnachfolger. Sie dürfen darauf vertrauen, dass bei der Widmung geprüft wurde, ob gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse möglich sind, das Gelände also nicht durch Altlasten unbenützbar ist oder in einer Hochwasser- oder Lawinenzone liegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Vom Schutzzweck der Raumordnungsgesetze sind jedenfalls die subjektiv-öffentlichen Rechte der Liegenschaftseigentümer und ihrer Rechtsnachfolger erfasst. Ein Bauwerber darf sich darauf verlassen, dass bei der Erstellung von Flächenwidmungsplänen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und Arbeitsverhältnisse berücksichtigt werden, das Gelände also zum Beispiel nicht unbenützbar durch Altlasten kontaminiert ist oder in einer Gefahrenzone (zum Beispiel Hochwassergefahr oder Lawinengefahr) liegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: nö ROG 1976. Hochwassergebiet.OGH 1 Ob 199/16w, 23.11.2016
- Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Eignung einer Grundfläche als Bauland bereits dann zu verneinen wäre, wenn diese statistisch nur alle 100 Jahre von Hochwasserereignissen betroffen ist.OGH 1 Ob 144/09x, 08.09.2009
- Hier: Zur Frage, wann eine Gefährdung einer Grundfläche durch Hochwasser im Sinn des § 37 Abs 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 1994 anzunehmen ist.OGH 1 Ob 144/09x, 08.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121624 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 199/16w, 23.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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