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Gehört der Parkstreifen vor meinem Haus zur Fahrbahn?

betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Geschädigte
Ja. Grundsätzlich zählen alle befahrbaren Teile der Straße zur Fahrbahn, und zwar unabhängig davon, wem sie gehören. Das gilt auch für Parkstreifen, Radfahrstreifen, Schutzinseln und Ladezonen; ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist dagegen keine Fahrbahn.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Grundsätzlich sind befahrbare Teile der Straße, und zwar unabhängig von den daran bestehenden Eigentumsverhältnissen, zur Fahrbahn zu rechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073184 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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