Gehört der Parkstreifen vor meinem Haus zur Fahrbahn?
betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Geschädigte
Ja. Grundsätzlich zählen alle befahrbaren Teile der Straße zur Fahrbahn, und zwar unabhängig davon, wem sie gehören. Das gilt auch für Parkstreifen, Radfahrstreifen, Schutzinseln und Ladezonen; ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist dagegen keine Fahrbahn.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Grundsätzlich sind befahrbare Teile der Straße, und zwar unabhängig von den daran bestehenden Eigentumsverhältnissen, zur Fahrbahn zu rechnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anderes gilt für einen Privatweg, der für die gemeinsame und gleichberechtigte Benutzung von Radfahrern und Fußgängern gewidmet ist.OGH 2 Ob 38/23m, 21.03.2023
- Ein Geh- und Radweg ist nicht als Fahrbahn iSd § 76 Abs 1 StVO zu qualifizieren.OGH 2 Ob 64/22h, 27.06.2022
- Hier: Ladezone.OGH 2 Ob 216/20h, 25.02.2021
- Ein Parkstreifen ist einem Parkplatz vergleichbar, weshalb gemäß § 19 Abs 6 StVO Fahrzeuge im fließenden Verkehr Vorrang gegenüber Fahrzeugen hben, die von einer derartigen Fläche kommen.OGH 2 Ob 239/00m, 28.09.2000
- Hier: Parkstreifen.OGH 2 Ob 239/00m, 28.09.2000
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Auch Parkstreifen, Radfahrstreifen, Schutzinseln und dergleichen.OGH 2 Ob 121/89, 31.10.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073184 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 2 Ob 38/23m, 21.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 64/22h, 27.06.2022, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Graben und Böschung neben der Fahrbahn
Anderes · Wann eine Fläche als Straße gilt
Schadenersatz · Benützung der Fußgängerzone
Schadenersatz · Vorrang auf verbotener Verkehrsfläche
Wohnungseigentum · Freiflächen als Teil des Objekts