Gehört der Graben neben der Fahrbahn noch zur Straße?
günstig für Straßenerhalter betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Straßenerhalter
Nein. Ein Wassergraben neben der Fahrbahn zählt nicht zur Straße. Dasselbe gilt für eine Böschung, die durch eine Leitschiene von der Fahrbahn getrennt ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 20.02.2024 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1967)
Ein neben der Fahrbahn befindlicher Wassergraben gehört nicht zur Straße.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eine durch eine Leitschiene von der Fahrbahn getrennte Böschung gehört nicht zur Straße.OGH 2 Ob 212/23z, 20.02.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073134 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 212/23z, 20.02.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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