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Habe ich Vorrang, wenn ich dort gar nicht fahren darf?

günstig für Unfallgegner betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte
Wer eine Verkehrsfläche befährt, die überhaupt nicht befahren werden darf, kann sich nicht auf den Vorrang berufen. Für diese Fahrt können Sie sich also nicht auf die Vorrangregeln stützen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Ein Verkehrsteilnehmer, der eine Verkehrsfläche benützt, die überhaupt nicht befahren werden darf, kann sich nicht auf die Vorrangregel berufen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073375 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 19.

Im Gesetz

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