Habe ich Vorrang, wenn ich dort gar nicht fahren darf?
günstig für Unfallgegner betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte
Wer eine Verkehrsfläche befährt, die überhaupt nicht befahren werden darf, kann sich nicht auf den Vorrang berufen. Für diese Fahrt können Sie sich also nicht auf die Vorrangregeln stützen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ein Verkehrsteilnehmer, der eine Verkehrsfläche benützt, die überhaupt nicht befahren werden darf, kann sich nicht auf die Vorrangregel berufen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Kläger befuhr einen Geh- und Radweg, der vor einer Kreuzung mit einer Gemeindestraße endete und nach der Kreuzung wieder begann. Eine Radfahrüberfahrt war nicht markiert. Der Lenker des Beklagtenfahrzeugs wollte von einer Gemeindestraße kommend in eine Bundesstraße einbiegen, wobei sich im Kreuzungsbereich das Zeichen „Vorrang geben“ befand. Dieser konnte den Geh- und Radweg aufgrund eines dichten Bewuchses und der Oberflächenbeschaffenheit nicht erkennen. Er durfte daher darauf vertrauen (§ 3 StVO), dass sich vor Erreichen der Bundesstraße im (aus seiner Annäherungsrichtung betrachtet) Querverkehr von rechts – also auf der linken Seite der Vorrangstraße – kein Fahrzeug nähern wird.OGH 2 Ob 183/25p, 26.02.2026
- Hier: Ein Fahrradfahrer fuhr auf einem Fahrradstreifen entgegen der mit Richtungspfeilen vorgegebenen Fahrrichtung.OGH 2 Ob 205/24x, 29.04.2025
- Hier: Befahren einer Sperrfläche.OGH 2 Ob 16/24b, 20.02.2024
- Anderes gilt, wenn er einen Gehsteig gemäß § 8 Abs 4 Z 1 StVO auf der hiefür vorgesehenen Stelle erlaubtermaßen überquert.OGH 2 Ob 183/17a, 30.07.2018
- Dies gilt auch für einen Radfahrer, der entgegen § 68 Abs 1 StVO einen Gehsteig oder Gehweg in Längsrichtung befährt (so schon 2 Ob 100/14s ua).OGH 2 Ob 124/16y, 27.10.2016
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Alleinverschulden eines sich im Gleisbereich und auf Sperrfläche vorfahrenden Motorradfahrers gegenüber grundsätzlich benachrangter Radfahrerin.OGH 2 Ob 197/13d, 19.12.2013
- Der auf einer Nebenfahrbahn gegen die nach § 8 Abs 1 letzter Satz StVO zulässige Fahrtrichtung fahrende Fahrzeuglenker (hier: Radfahrer) kann sich nicht mit Erfolg auf seinen Vorrang stützen.OGH 2 Ob 165/06p, 21.09.2006
- Hier: Fahren entgegen der zulässigen Richtung.OGH 8 Ob 267/82, 27.01.1983
- Hier: Motorfahrrad fährt auf Radweg.OGH 2 Ob 68/81, 19.10.1982
- Befahren einer Einbahnstraße entgegen der zulässigen Richtung.OGH 2 Ob 67/78, 11.05.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073375 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 19.
- OGH 2 Ob 183/25p, 26.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 205/24x, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 16/24b, 20.02.2024
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Vorrang trotz eigenem Verkehrsverstoß
Schadenersatz · Kein Vorrang aus Straße mit Fahrverbot
Schadenersatz · Vorrang bei grob verkehrswidriger Fahrweise
Schadenersatz · Vorrang und Wahrnehmbarkeit des Fahrzeugs
Schadenersatz · Bedeutung des Vorrangs im Verkehr