Darf ich mit dem Auto auf das Bankett fahren?
betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Halter
Nein. Ein Bankett darf keinesfalls befahren werden, auch nicht zum Ausweichen. Lenken Sie instinktiv auf das Bankett aus, weil Ihnen ein überbreites und unzureichend beleuchtetes Fahrzeug entgegenkommt, wird das dessen Halter zugerechnet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ein Bankett darf keinesfalls befahren werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein instinktives Auslenken auf das Bankett, um einem entgegenkommenden überbreiten und unzureichend beleuchteten Fahrzeug auszuweichen ist allerdings dessen Halter zuzurechnen.OGH 2 Ob 62/18h, 25.04.2018
- Auch nicht zum Ausweichen.OGH 8 Ob 95/78, 12.07.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073343 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 2 Ob 235/15w, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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