Muss ich beim Ausweichen von der befestigten Fahrbahn herunterfahren?
günstig für Autofahrer betrifft Autofahrer, Geschädigte
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, zum Fahren, Ausweichen oder Anhalten Teile der Straße außerhalb der befestigten Fahrbahn zu benützen, etwa eine Böschung oder eine Einfahrt. Vorhandene Ausweichgelegenheiten müssen Sie aber wahrnehmen und nützen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1965)
Keine Verpflichtung des Fahrzeuglenkers, zum Fahren, Ausweichen oder Anhalten außerhalb der befestigten Fahrbahn befindliche Teile der Straße zu benützen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Befahren einer Böschung.OGH 2 Ob 68/16p, 05.08.2016
- Hier: Auslenken in Tankstellenzufahrt.OGH 8 Ob 2/83, 09.06.1983
- Jedoch Pflicht zur Wahrnehmung und Benützung von Ausweichgelegenheiten.OGH 2 Ob 96/79, 03.07.1979
- Auslenken in die Einmündung eines Privatweges.OGH 2 Ob 94/67, 13.04.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073679 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 2 Ob 68/16p, 05.08.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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