Muss ich als Fußgänger das Straßenbankett benützen?
günstig für Fußgänger betrifft Fußgänger, Wegehalter, Gemeinden, Autofahrer
Ja. Gibt es weder Gehsteig noch Gehweg, müssen Sie als Fußgänger das Straßenbankett benützen. Das ist keine freie Wahl, sondern eine streng einzuhaltende Regel, die den Verkehr entflechten soll, denn Fahrzeuge dürfen das Bankett nicht befahren. Deshalb kommt bei mangelhafter Schneeräumung des Banketts auch eine Haftung des Wegehalters in Betracht.
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Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Gemäß § 76 Abs 1 StVO ist die Benützung des Straßenbanketts für Fußgänger verpflichtend, wenn weder Gehwege noch Gehsteige vorhanden sind. Dabei handelt es sich um keine in das Belieben des Fußgängers gestellte Alternative, sondern um eine streng einzuhaltende Regel, die dem Grundsatz der Verkehrsentflechtung dient; dürfen doch Straßenbankette von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Daher Haftung für mangelhafte Schneeräumung des Banketts gemäß § 1319a ABGB denkbar.OGH 2 Ob 235/15w, 31.08.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130942 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 235/15w, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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