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Muss ich ein nur teilweise begehbares Bankett benützen?

günstig für Fußgänger betrifft Fußgänger, Autofahrer, Unfallbeteiligte
Nein. Ein Bankett, das nur auf gewissen Strecken als Fußweg benützbar ist, muss von einem Fußgänger nicht benützt werden. Es gilt insoweit nicht als Weg, auf den Sie verwiesen sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Ein Bankett, das nur auf gewisse Strecken als Fußweg benützbar ist, muß von einem Fußgänger nicht benützt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075568 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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