Zum Inhalt springen

Gilt derselbe Kreuzungsbereich auch bei Ampeln und Vorrangzeichen?

betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte
Ja. Der Kreuzungsbereich ist die Fläche, die beide Straßen gemeinsam abdecken; begrenzt wird sie von den gedachten Verlängerungen der Straßenränder. Diese Bestimmung gilt für ungeregelte und geregelte Kreuzungen gleichermaßen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1977)

Der Umfang des Kreuzungsbereiches bestimmt sich nach den Abgrenzungen der Überschneidungen der Straßen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Räumliche Ausdehnung einer Kreuzung
Schadenersatz · Reichweite des Vorrangzeichens
Schadenersatz · Vorrang an der Ampelkreuzung
Schadenersatz · Vorrangzeichen bei zusammenlaufenden Straßen
Schadenersatz · Schutzweg an einer Ampelkreuzung