Darf ich beim Ausweichen einen großen Abstand halten?
betrifft Autofahrer, Radfahrer, Motorradfahrer
Nein, nur so viel, wie nötig ist. Ein seitlicher Abstand, der über das zur Vermeidung von Gefährdungen und Beschädigungen unbedingt Erforderliche hinausgeht, widerspricht dem Gebot, rechts zu fahren.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (18 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Der Bestimmung des § 7 Abs 2 StVO widerspricht jeder seitliche Sicherheitsabstand, der das zur Vermeidung der Gefährdung von Personen oder der Beschädigung von Sachen unbedingt erforderliche Maß überschreitet.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rechtsfahrgebot im Begegnungsverkehr auf einem Forstweg zwischen Mountainbike und Trial-MotorradOGH 2 Ob 221/24z, 25.03.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073691 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 2 Ob 221/24z, 25.03.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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