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Zählt es mit, wenn ich nicht ganz rechts gefahren bin?

günstig für Lenker betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte, Versicherer
Ja, das ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Gegenüber einem schweren Fehler des anderen, etwa einem Überholversuch bei staubbedingt schlechter Sicht mit deutlichem Überfahren der Fahrbahnmitte, fällt es aber nicht ins Gewicht. Ab einem gewissen Abstand zur Fahrbahnmitte lässt sich der Verstoß allerdings nicht mehr vernachlässigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Wer auf einer 8,50 Meter breiten Straße zum rechten Fahrbahnrand einen Abstand von 1,95 Meter hält, verstößt zwar gegen § 7 Abs 2 StVO 1960. Sein Verschulden ist jedoch gegenüber dem Verschulden des Lenkers eines entgegenkommenden Kraftfahrzeuges, der bei durch Staub behinderter Sicht einen Überholversuch unternimmt und dabei fünfundachtzig Zentimeter über die Fahrbahnmitte kommt, zu vernachlässigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027383 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

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