Haftet der Frächter, wenn meine Ware beschädigt ankommt?
günstig für Absender betrifft Absender, Frachtführer, Unternehmer, Empfänger
Ja, sein Verschulden wird vermutet, und es gilt ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab; eine Haftung ganz ohne Verschulden ist es aber nicht. Sie müssen beweisen, dass er die Ware unbeschädigt übernommen hat, dass ein Schaden entstand und dass dieser vor der Ablieferung eintrat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 20.11.2024 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1987)
Bei der Haftung nach Art 17 CMR handelt es sich um eine Haftung für vermutetes Verschulden mit verschärftem Sorgfaltsmaßstab.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Absender muss darlegen und beweisen, dass der Frachtführer das Gut unbeschädigt übernommen hat, dass es einen Schaden erlitten hat und dieser Schaden vor der Ablieferung eingetreten ist.OGH 7 Ob 45/16t, 27.04.2016
- Bei der Haftung nach Art 17 CMR handelt es sich um eine für vermutetes Verschulden mit verschärftem Sorgfaltsmaßstab für die Zeit zwischen der Übernahme des Gutes zur Erfüllung der frachtrechtlichen Verpflichtungen und seiner Ablieferung.OGH 7 Ob 222/13t, 19.03.2014
- Der Absender muss darlegen und beweisen, dass der Frachtführer das Gut unbeschädigt übernommen hat, dass er einen Schaden erlitten hat und dieser Schaden vor der Ablieferung eingetreten ist.OGH 7 Ob 102/13w, 03.07.2013
- Bei der Haftung nach Art 17 CMR handelt es sich um eine für vermutetes Verschulden mit verschärftem Sorgfaltsmaßstab für die Zeit zwischen der Übernahme des Gutes zur Erfüllung der frachtrechtlichen Verpflichtungen und seiner Ablieferung.OGH 3 Ob 132/06t, 30.11.2006
- Art 17 Abs 3 CMR statuiert aber eine Gefährdungshaftung.OGH 3 Ob 2006/96p, 21.02.1996
- Die Haftung des Frachtführers ist keine Erfolgshaftung oder Gefährdungshaftung.OGH 1 Ob 579/91, 10.07.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073792 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 7 Ob 175/24x, 20.11.2024, Fall aus Tirol
Genannte Normen
CMR Art17
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