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Darf ich rechts überholen, wenn der Vordermann nicht geblinkt hat?

günstig für Abbieger betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Geschädigte
Nein. Rechts überholt werden darf ein Fahrzeug nur, wenn dessen Lenker die Absicht, nach links einzubiegen, auch angezeigt hat. Wurde diese Absicht nicht angezeigt, kommt die Ausnahme vom Verbot des Rechtsüberholens nicht in Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Eine Anwendung des § 15 Abs 2 lit a StVO kommt nicht in Frage, wenn die Absicht, nach links einzubiegen, nicht angezeigt wurde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073915 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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