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Muss ich trotz gesetztem Blinker noch einmal zurückblicken?

günstig für Abbieger betrifft Autofahrer, nachfolgende Lenker, Geschädigte
Nein, in der Regel nicht. Wer die Richtungsänderung angezeigt und sich richtig eingeordnet hat, muss sich nur dann noch einmal vergewissern, wenn besondere Gründe eine Gefahr erkennen lassen. Das trifft vor allem zu, wenn für den nachfolgenden Verkehr Zweifel bestehen können, an welcher Stelle Sie abbiegen wollen; das gilt auch für Rechtsabbieger.

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Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 19.09.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Eine Verpflichtung des Lenkers eines Fahrzeuges, der nach links abzubiegen beabsichtigt und die bevorstehende Richtungsänderung angezeigt sowie sich zur Fahrbahnmitte eingeordnet hat, sich unmittelbar vor dem Abbiegen noch einmal davon zu überzeugen, ob er nicht links überholt wird, kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Gründe eine Gefahr erkennen lassen und damit eine solche Vorsicht erforderlich machen. Dies trifft namentlich dann zu, wenn für den nachfolgenden Verkehr Zweifel bestehen, könnten, an welcher Stelle die angezeigte Abbiegeabsicht ausgeführt werden soll.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073770 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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