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Darf ich mich nach dem Blinken auf die anderen verlassen?

günstig für Abbieger betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte
Haben Sie rechtzeitig angezeigt, dass Sie nach links abbiegen, und sich vergewissert, dass niemand zum Überholen angesetzt hat, müssen Sie unmittelbar vor dem Abbiegen nicht noch einmal nach hinten sehen. Sie dürfen darauf vertrauen, dass nachfolgende Fahrzeuge das Manöver bemerken und rechts überholen. Auch an Kreuzungen müssen Sie nicht damit rechnen, links überholt zu werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (113 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Hat der Lenker eines Fahrzeuges seine Absicht, nach links abzubiegen rechtzeitig angezeigt (§ 11 Abs 2) und sich davon überzeugt, dass niemand zum Überholen angesetzt hat (§ 12 Abs 1), dann ist er nicht verpflichtet, unmittelbar vor dem Abbiegen nach links noch einmal den nachfolgenden Verkehr zu beobachten. Er darf vielmehr darauf vertrauen (§ 3), dass ein nachfolgender Kraftfahrzeugführer dieses Manöver wahrnehmen und sich vorschriftsmäßig verhalten und ihn rechts überholen werde (§ 15 Abs 2 lit a). In diesem Falle braucht er auch an Kreuzungen (§ 2 Abs 1 Z 17) nicht damit zu rechnen, links überholt zu werden (§ 16 Abs 2 lit c).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 23 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079255 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 113.

Im Gesetz

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