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Was muss ich beweisen, wenn ich auf einem Weg stürze?

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Sie müssen beweisen, wer den Weg hält, dass er mangelhaft war und dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Gemeint ist grobe Fahrlässigkeit im objektiven Sinn. Gelingt Ihnen dieser Beweis, kann sich der Halter noch befreien, indem er beweist, dass ihm persönlich kein Vorwurf zu machen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Dem Geschädigten obliegt neben dem Beweis der Wegehaltereigenschaft und des mangelhaften Zustands des Weges auch jener der groben Fahrlässigkeit. Gemeint ist damit grobe Fahrlässigkeit im objektiven Sinn, also der Beweis eines Sachverhalts, der als grob fahrlässig im objektiven Sinn qualifiziert werden soll. Gelingt dem Geschädigten dieser Beweis, so kann sich der Wegehalter noch durch den Beweis der fehlenden subjektiven Vorwerfbarkeit der objektiv groben Fahrlässigkeit von der Haftung befreien.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124486 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 9.

Im Gesetz

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