Wann bin ich nach dem Ausfahren wieder im normalen Verkehr?
günstig für Bevorrangter betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Ob der fließende Verkehr behindert wurde, wird nicht am Beginn, sondern am Ende des Einordnens beurteilt. Wenn Sie aus einer Grundstücksausfahrt nach links einbiegen, ist das Einordnen erst beendet, wenn Ihr Fahrzeug zur Gänze auf der für Ihre Fahrtrichtung bestimmten Fahrbahnhälfte in diese Richtung fährt. Erst dann sind Sie wieder im fließenden Verkehr.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Prüfung der Frage, ob eine Behinderung des Fließverkehrs vorliegt, ist nicht auf den Beginn, sondern auf das Ende des Einordnungsvorganges abzustellen. Das Einordnungsmanöver eines aus einer Grundstückausfahrt nach links in eine Straße Einbiegenden ist erst dann als beendet anzusehen, wenn sein Personenkraftwagen zur Gänze auf der für die angestrebte Bewegungsrichtung bestimmten Fahrbahnhälfte in dieser Fahrtrichtung fährt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Einordnen in den Fließverkehr ist erst dann als beendet anzusehen, wenn das nach § 19 Abs 6 StVO im Nachrang befindliche Fahrzeug zur Gänze auf der für die angestrebte Bewegungsrichtung bestimmten Fahrbahnhälfte in diese Richtung fährt.OGH 2 Ob 179/06x, 21.09.2006
- Unfall erfolgte vier bis fünf Sekunden, nachdem der aus dem Parkplatz herausgeschobene Personenkraftwagen weggefahren war und in dieser Zeit in den seiner Weiterfahrt entsprechenden Fahrbahnteil eingeordnet wurde; er befand sich daher zur Zeit des Unfalls bereits wieder im fließenden Verkehr.OGH 8 Ob 112/83, 15.12.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074457 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 2 Ob 169/16s, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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