Darf mich ein Einfahrender zum Bremsen zwingen?
günstig für Bevorrangter betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Nein. Wer sich aus einer Ausfahrt in den fließenden Verkehr einordnet, erfüllt seine Wartepflicht nur, wenn er den Bevorrangten bis zum Erreichen von dessen Geschwindigkeit nicht zu unvermitteltem Bremsen oder Auslenken nötigt. Eine geringfügige Verlangsamung ist dem Bevorrangten zumutbar. Er darf aber nicht zu einer verkehrswidrigen Fahrweise gezwungen werden, etwa dazu, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu unterschreiten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ein nach § 19 Abs 6 StVO benachrangter Kraftfahrzeuglenker, der sich in den fließenden Verkehr einordnet, genügt seiner Wartepflicht nur dann, wenn er bis zur Beendigung seines Einordnungsmanövers, also bis zur Erreichung der Fahrgeschwindigkeit des Bevorrangten, diesen nicht zum unvermittelten Bremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges nötigt. Dabei kann dem Bevorrangten eine geringfügige Herabsetzung seiner Geschwindigkeit zugemutet werden. Es ist aber darauf Bedacht zu nehmen, daß der Bevorrangte durch die Fahrweise des Wartepflichtigen nicht zu einer verkehrsordnungswidrigen Fahrweise gezwungen werden darf; insbesondere darf ihm nicht die Einhaltung des im § 18 Abs 1 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes unmöglich gemacht werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074468 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 169/16s, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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