Was gilt, wenn ich zum Rechtsabbiegen zuerst ausholen muss?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 24.06.2021 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: MähdrescherOGH 2 Ob 37/89, 12.04.1989
- Die Verpflichtung des Lenkers zur besonderen Vorsicht und Aufmerksamkeit zumal während eines länger dauernden Einbiegevorganges ist auch auf herannahende Fahrzeuge des Gegenverkehrs zu beziehen, insbesondere wenn das Rechtseinbiegen im Bereich einer Kurve erfolgt.OGH 2 Ob 30/88, 28.06.1988
- 1 : 1OGH 8 Ob 187/81, 10.09.1981
- Einfahrt zu einem Haus mit gemauerten Gartensäulen.OGH 8 Ob 67/80, 08.05.1980
- Die besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit und die Verpflichtung, sich zu überzeugen, ob das Einbiegen im Hinblick auf den in der rechten Fahrbahnhälfte nachflutenden Verkehr gefahrlos möglich ist haben auch dort zu gelten, wo das Linksausschwenken zum Zwecke des Rechtseinbiegens nicht nur durch die Beschaffenheit des Fahrzeuges, sondern zusätzlich noch durch die Beschaffenheit der Einfahrt, in die eingebogen werden soll, erzwungen wird.OGH 2 Ob 105/74, 04.04.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074180 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 2 Ob 69/21t, 24.06.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Grobe Fahrlässigkeit liegt nur vor, wenn jemand ungewöhnlich und auffallend sorglos handelt und der Schaden dabei als wahrscheinlich vorhersehbar war. Fehlt diese Vorhersehbarkeit, bleibt es bei leichter Fahrlässigkeit.
Grob fahrlässig handelt nur, wer auffallend und ungewöhnlich sorglos ist, so wie es sonst nur bei besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen vorkommt. Der Verstoß muss einen Schaden nicht bloß möglich, sondern sogar wahrscheinlich erscheinen lassen und auch persönlich schwer vorwerfbar sein.