Wann gilt mein Auto als Teil des fließenden Verkehrs?
betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Im fließenden Verkehr ist ein Fahrzeug, das weder hält noch parkt und sich auch nicht gerade nach einem Halten oder Parken wieder einordnet. Ebenso wenig zählt dazu, wer aus einer Hauseinfahrt, einem Parkplatz oder einer ähnlichen im Gesetz aufgezählten Fläche kommt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Im fließenden Verkehr befindet sich ein Fahrzeug, das weder hält noch parkt noch sich nach einem Halten oder Parken in den entsprechenden Fahrbahnteil einordnet noch aus einer der in § 19 Abs 6 StVO aufgezählten Verkehrsflächen kommt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 2 Ob 169/16s, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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