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Bin ich an ein Verfahren gebunden, an dem ich nicht beteiligt war?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Prozessparteien, Dritte
Sie dürfen nicht an die nachteiligen Folgen eines Verfahrens gebunden werden, an dem Sie gar nicht beteiligt waren und die Sie unabänderlich hinnehmen müssten. Vor einer Entscheidung über Ihre Rechte müssen Sie zu Wort kommen und Einfluss nehmen können.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Gegen den in Art 6 Abs 1 Satz 1 MRK enthaltenen verfahrensrechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen Bindungen an nachteilige Wirkungen eines Verfahrens, in dem der nunmehr davon Betroffene nicht eingebunden war und die er unabänderlich hinnehmen müsste. Der Einzelne hat in Durchführung dieses Grundsatzes vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074953 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 24.

Genannte Normen

MRK Art6 Abs1 II5a5

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