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Reicht die Handbremse, wenn ich mein Fahrzeug abstelle?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Fahrzeughalter, Arbeitnehmer, Geschädigte
Nein. Wer sich mit dem gewöhnlichen Anziehen der Handbremse begnügt, handelt fahrlässig, weil das ein Abrollen nicht verlässlich verhindert. Rollt das Fahrzeug weg, kann Ihnen das vorgeworfen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1965)

Fahrlässig handelt, wer sich mit dem gewöhnlichen Anziehen der Handbremse begnügt, da dieses ein Abrollen nicht verlässlich verhindert.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075061 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grobe Fahrlässigkeit bei Schutzgesetzverstoß

Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.

günstig für Schädiger Beweislast für den Grad des Verschuldens

Ja. Dass ihn überhaupt kein Verschulden trifft, muss der andere selbst beweisen. Ein höherer Grad des Verschuldens wird aber nicht vermutet: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss beweisen, wer sich darauf beruft.

Verwandte Fragen

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